(ABGB § 918, AngG § 27 Z. 2, § 30 Abs. 2) Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, vor Einstellung einen Nachweis seiner Eignung zu erbringen, rechtfertigt die Nichterbringung des Nachweises den Rücktritt des Arbeitgebers vom Dienstvertrag wegen Unfähigkeit.
OGH 9 Ob A 69/95 v. 28.06.1995