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Kostenübernahme für Bildschirm-Arbeitsbrille sowie bei Augenuntersuchung

SozialversicherungARD 4709/22/96 Heft 4709 v. 5.1.1996

(ASchG § 68, § 57, ASVG § 137, § 177) Bildschirm-Arbeitsbrillen sind vom Arbeitgeber auf dessen Kosten beizustellen; Augenuntersuchungen sind, solange keine Sehbeschwerden auftreten, vom Arbeitgeber zu bezahlen.

Rundschreiben des HVSVT 32-54.107/95 Ch/Mm v. 26.09.1995

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