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Vergaberechtsgesetz 2026

Wichtige InformationenAufsatzChristian MoserAnwBl 2026, 180 Heft 3 v. 11.5.2026

Mit BGBl I 2026/8 wurde das Vergaberechtsgesetz 2026 kundgemacht, das größtenteils mit 1. 3. 2026 in Kraft getreten ist und das Bestbieterprinzip weiter stärkt. Die Schwellenwerte wurden nun dauerhaft in das BVergG übernommen, die Schwellenwerteverordnung 2025 tritt damit zeitgleich außer Kraft.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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