Mit BGBl I 2025/112, in Kraft getreten am 1. 1. 2026, wurde das Vorhaben der Regierung unter der Überschrift "Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch" beschlossen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Mit BGBl I 2025/112, in Kraft getreten am 1. 1. 2026, wurde das Vorhaben der Regierung unter der Überschrift "Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch" beschlossen.
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