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Ruhende Unterhaltspflicht wegen langjähriger Freiheitsstrafe des verpflichteten Ehegatten

RechtsprechungJudikaturMoritz ZoppelAnwBl 2026/109AnwBl 2026, 182 - 185 Heft 3 v. 11.5.2026

Die unterhaltsrechtliche Anspannung darf nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nicht zu einer bloßen Fiktion führen, sondern muss immer auf der hypothetischen Feststellung beruhen, welches reale Einkommen der Unterhaltspflichtige in den Zeiträumen, für die die WERBESCHALTUNG IN DER PRINTAUSGABE Unterhaltsbemessung erfolgt, unter Berücksichtigung seiner konkreten Fähigkeiten und Möglichkeiten bei der gegebenen Arbeitsmarktlage zu erzielen in der Lage wäre.

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