Der OGH möchte vom EuGH wissen, ob eine sanktionsunterworfene Aktionärin von der Teilnahme an der Hauptversammlung generell und unabhängig vom jeweiligen Beschlussgegenstand von der dortigen Ausübung ihres Stimmrechts auszuschließen ist.
6 Ob 69/24a
Der OGH möchte vom EuGH wissen, ob eine sanktionsunterworfene Aktionärin von der Teilnahme an der Hauptversammlung generell und unabhängig vom jeweiligen Beschlussgegenstand von der dortigen Ausübung ihres Stimmrechts auszuschließen ist.
6 Ob 69/24a
