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(Besitzstörer-)Abmahnschreiben sind idR keine Erpressung! Replik auf Prankl, der darin eine versuchte Erpressung sieht.

AbhandlungAufsatzThomas Seeber, Daniel WagnerAnwBl 2025/164AnwBl 2025, 453 - 456 Heft 7 und 8 v. 2.6.2025

Jüngst wurde ein Feldzug gegen alle geführt, die Abmahnschreiben im Zusammenhang mit Besitzstörungen verschicken. Dieser Kampf hat in Anbetracht der "ZupfDi-Entscheidungen" zwar einige begrüßenswerte Klarstellungen in der Judikatur hervorgebracht, doch der Versuch von , (FN ) Abmahnschreiben grundsätzlich als strafrechtswidrig zu klassifizieren, muss scheitern.

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