Der Ausspruch, in seiner kürzesten Version "Justice must be seen to be done" lautend, stammt aus dem Jahr 1924 und fand schnell Anklang in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen und der nordamerikanischen Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entwickelte den Grundsatz zu einer Verfahrensgarantie. Der Beitrag beleuchtet die Wichtigkeit von Transparenz in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Diskursfähigkeit des Rechts anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Diktums.

