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"Justice should not only be done, but should manifestly and undoubtedly be seen to be done." Anmerkungen zum 100-jährigen Bestehen des Grundsatzes und Plädoyer für mehr diskursive Transparenz in der Rechtsprechung des OGH in Strafsachen.

AbhandlungAufsatzAlexia StueferAnwBl 2025/163AnwBl 2025, 449 - 453 Heft 7 und 8 v. 2.6.2025

Der Ausspruch, in seiner kürzesten Version "Justice must be seen to be done" lautend, stammt aus dem Jahr 1924 und fand schnell Anklang in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen und der nordamerikanischen Rechtsprechung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entwickelte den Grundsatz zu einer Verfahrensgarantie. Der Beitrag beleuchtet die Wichtigkeit von Transparenz in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung für die Diskursfähigkeit des Rechts anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Diktums.

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