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Einspruch wegen Rechtsverletzung durch die Rep Österreich

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2025/150AnwBl 2025, 426 Heft 7 und 8 v. 2.6.2025

Weil staatliche Organe im Hoheitsvollzug keine Grundrechtsträger, sondern allein grundrechtsverpflichtet sind, kommt ihnen in diesem Umfang auch keine Einspruchsberechtigung zu.

12 Os 79/24w

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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