Mit BGBl II 2025/63 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwendung der elektronischen Akteneinsicht bei Polizeiinspektionen ab 1. 5. 2025 geschaffen. Mittlerweile hat das BMI informiert, dass auch die organisatorischen Maßnahmen umgesetzt sind und das bereits im Jahr 2020 entwickelte Service somit nach langer Verzögerung endlich freigeschaltet werden kann.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

