Die Ausnützung einer Autoritätsstellung ist gegenüber einer infolge Tiefschlafs iSd § 205 Abs 1 erster Fall StGB wehrlosen Personen begrifflich ausgeschlossen.
14 Os 38/24f
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Ausnützung einer Autoritätsstellung ist gegenüber einer infolge Tiefschlafs iSd § 205 Abs 1 erster Fall StGB wehrlosen Personen begrifflich ausgeschlossen.
14 Os 38/24f
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