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Zur Haftung eines Vorstandsvorsitzenden für irreführende Werbebroschüren und Verletzung der Ad-hoc-Meldepflicht

RechtsprechungJudikaturFriedrich Rüffler, Tobias Thomas DornikAnwBl 2025/224AnwBl 2025, 590 - 591 Heft 10 v. 31.10.2025

Ein Vorstandsvorsitzender einer Bank, die irreführende Werbeunterlagen zu vertreten hat, kann gem § 1301 ABGB Mittäter oder Beitragstäter zu gem § 1295 Abs 2, § 1300 Satz 2 oder § 874 ABGB verpöntem Verhalten sein, wenn sein Handeln vom entsprechenden Vorsatz getragen war.

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