In seiner Sitzung vom 12./13. 5. 2023 hat sich der Arbeitskreis Honorarrecht ausführlich mit der Entscheidung des EuGH vom 12. 1. 2023 (FN ) zum Thema Stundensatzvereinbarung zwischen Anwältinnen und Verbrauchern beschäftigt. In dieser Entscheidung hat der Gerichtshof Vergütungsvereinbarungen nach Zeitaufwand mit Verbrauchern zwar nicht per se für unzulässig erklärt, aber doch bestimmten Grenzen unterworfen. Nachstehend werden die Position des Arbeitskreises Honorarrecht zu dieser Entscheidung und mögliche für die Honorarvereinbarung zu beachtende Konsequenzen dargestellt.