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Zum Handel mit Nachbesserungsrechten

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/197AnwBl 2023, 414 - 415 Heft 7 und 8 v. 13.7.2023

1. Ehemalige Gesellschafter, die bereits die Barabfindung erhalten haben, aber das Ergebnis des Überprüfungsverfahrens und damit die gerichtliche Feststellung einer möglichen Zuzahlung nicht abwarten wollen, können ihren Anspruch auf die mögliche Nachbesserung monetarisieren.

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