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Vorlage zur Vorabentscheidung - Durchführungsbefugnis des Rates - Art 291 Abs 2 AEUV - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - RL 2006/112/EG - Art 28 und 397 - Steuerpflichtiger, der in eigenem Namen, aber für Rechnung Dritter tätig wird - Anbieter elektronischer Dienstleistungen - Durchführungsverordnung (EU) 282/2011 - Art 9a - Vermutung - Gültigkeit

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2023/182AnwBl 2023, 350 Heft 6 v. 1.6.2023

Fenix, eine im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerlich registrierte Gesellschaft, betreibt im Internet eine Plattform für soziale Medien mit der Bezeichnung Only Fans. Diese Plattform wird "Nutzern" in aller Welt angeboten, die in "Urhebern" und "Fans" unterteilt sind. Die Fans können durch Bezahlung auf die von den Urhebern hochgeladenen Inhalte zugreifen. Fenix legt den Mindestbetrag fest, der zu zahlen ist.

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