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Ausfertigung des Urteils bei dauerhafter Verhinderung des Richters

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/174AnwBl 2023, 347 Heft 6 v. 1.6.2023

§ 14 Kaiserliche Verordnung vom 14. 12. 1915 über die Abfassung und Unterfertigung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen und von Protokollen bei dauernder Verhinderung des Richters oder des Schriftführers.

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