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Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers bei § 178 StGB jeweils fallbezogen als Vorfrage zu klären

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/135AnwBl 2023, 283 Heft 5 v. 26.4.2023

Beim Tatbestand des § 178 StGB ist der Rechtsfrage nach der Gefährdungseignung die - auf der Feststellungsebene angesiedelte - Frage nach dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit logisch vorgelagert. Um überhaupt in die Eignungsprüfung der Tathandlung eintreten zu können, muss das Gericht daher jeweils fallbezogen das Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers feststellen.

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