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§ 178 StGB umschreibt ein potentielles Gefährdungsdelikt

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2023/134AnwBl 2023, 283 Heft 5 v. 26.4.2023

§ 178 StGB umschreibt ein potenzielles Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, die im Tatbestand beschriebene (Verbreitungs-)Gefahr muss zwar nicht tatsächlich eintreten, die Tathandlung muss aber typischerweise geeignet sein, sie herbeizuführen.

13 Os 130/21y

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