Anheuser-Busch InBev SA/NV und Ampar BVBA sind zwei belgische Unternehmen, die Anfang 2016 von der Entscheidung der Kommission betroffen waren, das System zur Befreiung von überschüssigen Gewinnabgaben als rechtswidrige staatliche Beihilfe einzustufen. Mehrere Unternehmen und Belgien erhoben Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Kommission.