Die Kommission stellte fest, dass die von Belgien durch Steuervorbescheide gewährten Befreiungen eine unzulässige Beihilfe darstellten. Die Kommission ordnete an, dass die Beihilfe von den Begünstigten zurückgefordert werden muss. Belgien und Magnetrol International erhoben getrennt voneinander Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission. Das Gericht beschloss, diese beiden Rechtssachen zu verbinden. Beide Kl stützten ihre Nichtigkeitsklage ua auf die Behauptung, die Kommission habe die Maßnahmen zu Unrecht als staatliche Beihilfen eingestuft. Das Gericht gab diesen Klagegründen statt, ohne die anderen zu prüfen.