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Zu Online-Plattformen zur Vermittlung von anwaltlichen Dienstleistungen

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/311AnwBl 2023, 676 Heft 12 v. 29.11.2023

1. Nach § 10 Abs 5 RAO ist dem Rechtsanwalt Werbung insoweit gestattet, als sie über seine berufliche Tätigkeit wahr und sachlich informiert und mit seinen Berufspflichten im Einklang steht.

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