vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art 20 AEUV - Art 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Bürger, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt - Verlust der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats mit Vollendung des 22. Lebensjahrs kraft Gesetzes wegen Fehlens einer echten Bindung zu dem Mitgliedstaat, wenn vor diesem Geburtstag kein Antrag auf Beibehaltung der Staatsangehörigkeit gestellt wurde - Verlust des Unionsbürgerstatus - Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Folgen dieses Verlusts aus unionsrechtlicher Sicht - Ausschlussfrist

Europarecht kurz & bündigJudikaturRainer HableAnwBl 2023/301AnwBl 2023, 632 Heft 11 v. 30.10.2023

X besaß seit ihrer Geburt die dänische und die amerikanische Staatsangehörigkeit. Sie beantragte beim Udlændinge- og Integrationsministerium (Ministerium für Ausländer und Integration, Dänemark), ihre dänische Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen. Das Ministerium teilte jedoch X mit, dass sie mit Vollendung des 22. Lebensjahrs die dänische Staatsangehörigkeit verloren habe. Wird ein solcher Antrag nämlich nicht vor diesem Zeitpunkt gestellt, verlieren dänische Staatsangehörige, die im Ausland geboren wurden und nie in Dänemark gewohnt haben und sich dort auch nicht unter Umständen aufgehalten haben, die eine Bindung zu diesem Mitgliedstaat belegen, ihre Staatsangehörigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!