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Zur Abberufung von Organmitgliedern einer Privatstiftung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2023/287AnwBl 2023, 628 Heft 11 v. 30.10.2023

1. Die Einleitung eines Verfahrens nach § 27 PSG - sowohl auf Bestellung als auch auf Abberufung von Organmitgliedern - erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen. Die Antragslegitimation ist im PSG nicht gesondert geregelt, weshalb die Grundsätze des außerstreitigen Verfahrens gelten.

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