vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmittelerklärungen zum verkündeten U geschehen außerhalb der HV

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/199AnwBl 2022, 349 Heft 7 und 8 v. 15.7.2022

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung abgegebene Rechtsmittelerklärungen sind zwar zu protokollieren (vgl § 95 StPO), jedoch - weil sie keinen Gegenstand der HV bilden - nicht Gegenstand einer Beschlussfassung nach § 271 Abs 7 StPO. Ein dennoch unter Berufung auf diese Vorschrift ergangener Beschluss ist wirkungslos, weshalb eine auf diesen gestützte Beschwerde - mangels des vom Gesetz geforderten Bezugspunkts dieses RM (nämlich eines Beschlusses nach § 35 Abs 2 Fall 1 StPO) - zurückzuweisen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!