Keine (teil)bedingte Nachsicht einer Geldbuße für ein vor dem 1. 4. 2020 verwirklichtes Disziplinarvergehen
Bei der Beurteilung des milderen Gesetzes ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
20 Ds 3/21b
Keine (teil)bedingte Nachsicht einer Geldbuße für ein vor dem 1. 4. 2020 verwirklichtes Disziplinarvergehen
Bei der Beurteilung des milderen Gesetzes ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.
20 Ds 3/21b