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Grundsatz der rückwirkenden Anwendung des milderen Gesetzes

RechtsprechungJudikaturMichael BureschAnwBl 2022/90AnwBl 2022, 178 - 180 Heft 3 v. 3.3.2022

Keine (teil)bedingte Nachsicht einer Geldbuße für ein vor dem 1. 4. 2020 verwirklichtes Disziplinarvergehen

Bei der Beurteilung des milderen Gesetzes ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

20 Ds 3/21b

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