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Zum Sorgfaltsmaßstab eines sich im Anwaltsprozess selbst vertretenden emeritierten Rechtsanwalts

RechtsprechungJudikaturDaniel Heitzmann, Michael TaussAnwBl 2022/59AnwBl 2022, 127 - 128 Heft 2 v. 28.1.2022

§ 28 ZPO ermöglicht es einem emeritierten Rechtsanwalt, in einem Prozess mit Anwaltspflicht selbst als Partei einzuschreiten. An ihn ist aber nicht der Sorgfaltsmaßstab eines berufsmäßig auftretenden Rechtsanwalts als Parteienvertreter anzulegen.

2 R 96/21m

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