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ERV-Pflicht für dienstleistende europäische Rechtsanwälte

RechtsprechungJudikaturHubertus SchumacherAnwBl 2022/58AnwBl 2022, 122 - 126 Heft 2 v. 28.1.2022

Dienstleistende europäische Rechtsanwälte sind bei der Vertretung von Mandanten vor österr Gerichten in gleicher Weise wie inländische Rechtsanwälte zur Teilnahme am ERV verpflichtet; dies gilt unabhängig davon, ob im Verfahren absolute, relative oder gar keine Anwaltspflicht besteht.

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