Ende Oktober trat die VO (EU) 2021/1767 in Kraft, mit der die ursprüngliche EU-VO über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus (1367/2006) abgeändert wird. Mit den Änderungen solle vor allem sichergestellt werden, dass NGOs und Bürger sich künftig effektiver am Umweltschutz beteiligen können.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.