Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zwei Urteilen vom 16. 11. 2021 den Schutz des rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitsgebots gestärkt, in einem Fall bei einem selbst tatverdächtigen Anwalt.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.