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Fehlende Unvoreingenommenheit und Weigerung zur Bekanntgabe der Dienstnummer durch einschreitende Exekutivorgane

RechtsprechungJudikaturTristan G. LindAnwBl 2022/30AnwBl 2022, 66 - 68 Heft 1 v. 5.1.2022

Wird der Betroffene einer Amtshandlung von den einschreitenden Polizeibeamten aus einer Gruppe mehrerer Personen herausgegriffen und als Verdächtiger einer Verwaltungsübertretung behandelt, nur weil er sich zuerst zu Wort meldet, so wird dadurch der Schein der Voreingenommenheit iSd § 5 Abs 1 RLV erweckt.

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