1. Ob eine Erkundigungs- und Prüfpflicht der Bank iZm Einlagenrückgewähr besteht, kann immer nur aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.
1. Ob eine Erkundigungs- und Prüfpflicht der Bank iZm Einlagenrückgewähr besteht, kann immer nur aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.