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Wirkungen eines prätorischen Vergleichs als Räumungstitel auf den Unterbestandnehmer

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2021/214AnwBl 2021, 423 - 424 Heft 9 v. 7.9.2021

§ 568 ZPO ordnet an, dass ein gegen den Bestandnehmer erwirkter Räumungstitel auch gegenüber dem Unterbestandnehmer wirksam und vollstreckbar ist. Diese Regelung bewirkt, dass der - gegen den Hauptbestandnehmer erfolgreiche - Bestandgeber im Exekutionsverfahren gegen den Hauptbestandnehmer auch eine Delogierung des Unterbestandnehmers und seiner Fahrnisse erreichen kann. Es wird somit im Einklang mit § 349 Abs 1 EO eine erweiterte Möglichkeit des Exekutionsvollzugs gegen dritte Personen (Nutzer) geschaffen, die ihr Benützungsrecht vom Verpflichteten ableiten.

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