Bloße Feststellung einer Grundrechtsverletzung durch Erneuerung des Strafverfahrens ist "systemfremd" und iSd Art 13 MRK nicht effektiv.
15 Os 36/20p
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bloße Feststellung einer Grundrechtsverletzung durch Erneuerung des Strafverfahrens ist "systemfremd" und iSd Art 13 MRK nicht effektiv.
15 Os 36/20p
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.