vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Reugeldpauschale als gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2021/41AnwBl 2021, 84 Heft 2 v. 17.2.2021

Zu untersagen war nach Meinung des OGH folgende Klausel: "Eine Stornierung ist vor Vertragsbeginn durch jeden Antragsteller gegen ein Reugeld von 15 % des Basispreises möglich. Schließt der Antragsteller den Vertrag als Konsument ab, kann das Reugeld gemäßigt werden."

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!