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Versuch absichtlich schwerer Körperverletzung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/36AnwBl 2021, 83 Heft 2 v. 17.2.2021

§ 87 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB wird (bloß) im Entwicklungsstadium des Versuchs (§ 15 StGB) verwirklicht, wenn durch die Tat zwar eine schwere Dauerfolge iSd § 85 (hier: Abs 1 Z 2 zweiter Fall) StGB, aber keine schwere Körperverletzung iSd § 84 Abs 1 StGB (tatsächlich) herbeigeführt wird.

11 Os 25/20s

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