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Adressierung und Zustellung von Feststellungsbescheiden bei Personengesellschaften nach der Zustellfiktion

RechtsprechungJudikaturFranz Philipp SutterAnwBl 2021/26AnwBl 2021, 71 - 73 Heft 1 v. 14.1.2021

Nach § 191 Abs 3 Satz 2 BAO wirken Feststellungsbescheide iSd § 188 BAO gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw nicht zugerechnet werden.

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