Die Klägerin hatte Interesse am Erwerb einer Liegenschaft, welche sie auf einer Internetplattform fand. Sie nahm mit dem Makler Kontakt auf und schloss mit diesem einen Maklervertrag. Zwischen dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Makler lag ein verwandtschaftliches Naheverhältnis vor. Die Klägerin legte ein Kaufangebot, welches aber vom Eigentümer in der gesetzten Frist nicht angenommen worden war. Nach weiteren Prüfungen des Kaufgegenstands erklärte die Klägerin dem Makler sodann, den Kaufvertrag nicht mehr abschließen zu wollen. Dieser erklärte aber der Klägerin, dass ein solcher Rücktritt nicht möglich sei. Die Klägerin beauftragte ihre Rechtsanwältin mit der Prüfung dieser Thematik. Deren Kosten sind Gegenstand des Verfahrens gegen den Makler.