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Zum Verfahren nach dem GesAusG

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2021/296AnwBl 2021, 621 - 622 Heft 12 v. 29.11.2021

1. Die wesentlichen Merkmale des von § 6 Abs 2 GesAusG verwiesenen Verfahrens nach den §§ 225c bis 225m AktG sind in prozessualer Hinsicht die Wahrung der Interessen der nicht antragstellenden Gesellschafter durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und die Rechtskrafterstreckung der gerichtlichen Entscheidungen (sowie der Vergleiche) auf alle Gesellschafter.

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