vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfall

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2021/299AnwBl 2021, 622 Heft 12 v. 29.11.2021

Entscheidungen über den Verfall von Vermögenswerten sind gem § 443 Abs 3 StPO mit Berufung zu bekämpfen. Der OGH lässt in stRsp jedoch - weil die vermögensrechtliche Anordnung dem Ausspruch über die Strafe gleichsteht - eine Überprüfung nach Maßgabe des § 281 Abs 1 StPO - soweit die Entscheidung über die vermögensrechtliche Anordnung betroffen ist - zu.

14 Os 111/20k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!