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Zur Kreditgewährung im Konzern

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/209AnwBl 2020, 469 Heft 9 v. 20.8.2020

1. § 9 Abs 1 EKEG regelt die Kreditgewährung im Konzern und dient im Wesentlichen dazu, Umgehungskonstruktionen durch Einschaltung von Konzerngesellschaften zu erfassen.

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