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Zum Rechtsmissbrauch (GesAusG)

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/210AnwBl 2020, 469 - 470 Heft 9 v. 20.8.2020

1. Der Gesetzgeber hat mit dem GesAusG bereits die Interessenabwägung zwischen dem Hauptgesellschafter und den Minderheitsaktionären vorgenommen.

2. Die Anfechtung eines Ausschlussbeschlusses wegen Rechtsmissbrauchs bzw Treuwidrigkeit ist nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen für den Gesellschafterausschluss rechtsmissbräuchlich herbeigeführt worden sind.

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