Der Titel dieses Beitrags kann im doppelten Sinn verstanden werden, entweder iS einer "Krise der Grundrechte" oder iS der Wirkkraft von Grundrechten in einer Krise. Im vorliegenden Beitrag soll daran erinnert werden, dass die Grundrechte auch und gerade in der COVID-19-Krise ihre ganze Kraft entfalten, dem Staatshandeln inhaltliche Schranken zu setzen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.