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Gefährliche Drohung ist Gewaltausübung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/150AnwBl 2020, 338 Heft 6 v. 4.6.2020

Nötigung iSd § 105 StGB und gefährliche Drohung iSd § 107 StGB fallen unter den Gewaltbegriff des § 107b StGB.

12 Os 83/19a

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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