vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Feststellungsmängel im Verfahren vor dem GeschworenenG

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/148AnwBl 2020, 338 Heft 6 v. 4.6.2020

Die Erörterung aller aus den Verfahrensergebnissen resultierenden Rechtsfragen ist durch die Vorschriften über die Fragestellung sichergestellt. Die zu § 281 Abs 1 Z 9 und 10 StPO entwickelte Judikatur zu Feststellungsmängeln ist daher auf Rügen gem § 345 Abs 1 Z 11 und 12 StPO nicht übertragbar.

14 Os 83/19s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!