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Keine Erneuerung im Verfahren zur Übernahme der Strafverfolgung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2020/119AnwBl 2020, 276 Heft 5 v. 27.4.2020

Besch haben kein subjektives Recht auf Stellung oder Unterbleiben eines Ersuchens um Übernahme der Strafverfolgung.

12 Os 72/18g

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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