Besch haben kein subjektives Recht auf Stellung oder Unterbleiben eines Ersuchens um Übernahme der Strafverfolgung.
12 Os 72/18g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Besch haben kein subjektives Recht auf Stellung oder Unterbleiben eines Ersuchens um Übernahme der Strafverfolgung.
12 Os 72/18g
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.