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Löschung einer Gesellschaft nach § 40 FBG - Androhung oder Verhängung einer Beugestrafe (§ 354 EO) über den früheren Geschäftsführer der Verpflichteten?

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/113AnwBl 2020, 275 Heft 5 v. 27.4.2020

1. Die Löschung einer Gesellschaft führt nach § 40 FBG mit konstitutiver Wirkung zum Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer (Liquidatoren), auch wenn die Gesellschaft trotz Löschung weiterbesteht, etwa weil noch Aktivvermögen vorhanden ist.

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