Das Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020 (StrEU-AG 2020) wurde am 21. 3. 2020 kundgemacht (BGBl I 2020/20). Mit diesem Gesetz werden ua die Richtlinie (EU) 2016/1919 Prozesskostenhilfe sowie die Richtlinie (EU) 2016/800 Jugendstrafverfahren umgesetzt.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.