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Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2020

Wichtige InformationenAufsatzDanijela MilicevicAnwBl 2020, 220 Heft 4 v. 31.3.2020

Das Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020 (StrEU-AG 2020) wurde am 21. 3. 2020 kundgemacht (BGBl I 2020/20). Mit diesem Gesetz werden ua die Richtlinie (EU) 2016/1919 Prozesskostenhilfe sowie die Richtlinie (EU) 2016/800 Jugendstrafverfahren umgesetzt.

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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