Das Berufsrechtsänderungsgesetz 2020 (BRÄG 2020) wurde am Freitag, 20. 3. 2020 vom Nationalrat beschlossen und bereits am Samstag, 21. 3. 2020, kundgemacht (BGBl I 2020/19). Das BRÄG 2020 enthält neben einer Vielzahl von Änderungen im rechtsanwaltlichen Berufsrecht auch jene Änderungen, die im Zuge der Umsetzung der 5.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.