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Änderung der Gründungskostenregelung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2020/65AnwBl 2020, 169 Heft 3 v. 2.3.2020

1. Anhaltend an dem Normzweck des § 7 Abs 2 GmbHG soll das Stammkapital nicht durch den Ersatz überhöhter Gründungskosten belastet werden. Zudem soll die Möglichkeit eines etwaigen Vermögensrückflusses an die Gesellschafter nur in kleinem Rahmen bestehen.

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