vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulässigkeit eines Ad-hoc-Antrages auf Sonderprüfung

Recht kurz & bündigJudikaturUllrich SaurerAnwBl 2019/206AnwBl 2019, 531 Heft 9 v. 29.8.2019

1. Ein Antrag auf Sonderprüfung ohne Ankündigung in der Tagesordnung, sprich ein Ad-hoc-Antrag, ist nur zulässig, wenn die Vorgänge nicht weiter zurückliegen oder später erfolgt sind als das Geschäftsjahr, welches Gegenstand eines Entlastungsbeschlusses ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!